Mit Sicherheit gut aufgestellt
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat im Jahr 2016 in Kraft und ist nach einer zweijährigen Übergangsfrist zum 25. Mai 2018 geltendes Recht geworden. Gleichzeitig wurde auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu) eingeführt. Die Gesetzesnovelle hat viele Unternehmen zur Prüfung, Ausbau und Optimierung ihrer bestehenden Datenschutzmanagementsysteme veranlasst. Bei der Umsetzung der DSGVO ergeben sich zahlreiche Fragen und viele Wohnungsunternehmen- und genossenschaften benötigen dabei Hilfestellungen.
Der VdW Rheinland Westfalen unterstützt seine Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften und bietet die folgenden Beratungsleistungen an:
- Inhouse-Schulungen
- Grundlagen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)
- Überprüfung von Dokumenten (z.B. Mieterfragebogen, Datenschutzerklärung, Verträge zur Auftragsverarbeitung)
- Vermittlung von externen Datenschutzbeauftragten
Für den Erfahrungsaustausch und Best-Practice bietet der Verband Informationsveranstaltungen an und hat einen eigenen Arbeitskreis ins Leben gerufen.
Arbeitskreis Datenschutz
In dem Arbeiskreis Datenschutz sind die für die Umsetzung des Datenschutzrechtes Zuständigen der Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften vertreten. Ziel ist es, in den Sitzungen Hilfestellungen und Mustervorlagen für die Praxis zu erarbeiten und einen intensiven Wissenstransfer zwischen den Verbandsmitgliedern zu fördern.
