VerbandsMagazin

VM 09/2023: Kommunale Wärmeplanung – Wie kommt klimaneutrale Wärme ins Quartier?

Ein wichtiges Instrument auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 wird die kommunale Wärmeplanung sein: Durch sie sollen Kommunen zukünftig deutschlandweit ausweisen, wo welche klimaneutralen Energiequellen für die Wärmeversorgung zugänglich sind. Auf Grundlage dieser Wärmepläne können Wohnungsunternehmen und -genossenschaften dann Entscheidungen für die Modernisierungsmaßnahmen in ihren Beständen treffen und auch Neubauprojekte bereits in der Planungsphase an die lokalen Gegebenheiten anpassen. Worauf kommt es bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung an?

Obwohl die Idee nicht grundlegend neu ist, hat das Interesse an der kommunalen Wärmeplanung zuletzt stark zugenommen. Hintergrund ist der Gesetzesvorstoß der Bunderegierung zum sogenannten „Wärmeplanungsgesetz“, welches zukünftig die kommunale Wärmeplanung regeln soll. Dem Entwurf nach sollen bis spätestens Mitte 2028 für alle Kommunen in Deutschland entsprechende Wärmepläne vorliegen. Die Regelung zur kommunalen Wärmeplanung wurde bereits im Rahmen des Koalitionsvertrags angekündigt, ist aber insbesondere im Rahmen der Diskussion um die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG oder medial auch „Heizungsgesetz“) in den Fokus gerückt.

Wachsendes Interesse an kommunaler Wärmeplanung durch das GEG

Denn kommunale Wärmepläne sind die Basis für die Erfüllung der im GEG geplanten Einbaupflicht für Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dem wurde nun auch mit dem verabschiedeten GEG-Entwurf Rechnung getragen, indem die Pflicht zum Einbau erneuerbarer Heizungsanlagen an das Vorhandensein eines kommunalen Wärmeplans gebunden wurde.

Die Einführung der kommunalen Wärmeplanung wird von der sozial orientierten Wohnungswirtschaft mit großem Interesse verfolgt. Nach Verabschiedung des Bundesgesetzes werden die Länder in die Verantwortung genommen, dieses durchzusetzen. Nordrhein-Westfalen hat sich hierzu bereits auf den Weg gemacht. Wichtig ist, dass bei der Erarbeitung der Wärmepläne neben den Kommunen und den Energiedienstleistern auch die sozial orientierte Wohnungswirtschaft als wichtige Partnerin miteinbezogen wird. Wie das funktionieren kann, zeigt sich an der Stadt Bochum, die bereits frühzeitig die relevanten Akteure zusammengebracht hat und die für ein Doppelinterview mit einem wohnungswirtschaftlichen Vertreter aus Bochum zur Verfügung stand. Weitere Fachbeiträge aus unterschiedlichen Perspektiven komplettieren den Schwerpunkt dieser Ausgabe.

Wie immer ebenfalls enthalten: Neuigkeiten und Themen aus dem wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Netzwerk unserer Verbandsmitglieder sowie ein ausführlicher Bericht zum VdW-Verbandstag 2023 und mehreren wohnungspolitischen Fachreisen im August 2023.

Katrin Stamm
Katrin Stamm
Abteilungsleitung Interessenvertretung, Verbandskommunikation, Marketing und Neue Mobilität
Tel.: 0211 16998-94
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