Insgesamt wurden mit 957,1 Millionen Euro 7.319 Wohneinheiten (2020: 1,037 Mrd. Euro und 8.603 WE) gefördert. Schwerpunkte waren auch in diesem Förderjahr der Mietwohnungsneubau (5.239 WE) und die Modernisierungsförderung (1.743 WE). Rückgänge im Förderergebnis sind vor allem im Bereich der Wohneigentumsförderung und der Sanierungsförderung zu verzeichnen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat errechnet, dass rund 1.600 Wohnungen auf Grund der Auswirkungen der Flut-Katastrophe sowie kapazitätsbedingten Verzögerung bei den Planungs- und Genehmigungsbehörden nicht mehr im Jahr 2021 gefördert werden konnten.
Die Modernisierungsoffensive der öffentlichen Wohnraumförderung wird dabei maßgeblichen von den Mitgliedern des VdW Rheinland Westfalen getragen. Seit 2019 konnten durch die energetischen Bestandsmaßnahmen rund 24.500 Tonnen CO2 eingespart werden.
Für das kommenden Förderjahr 2022 hat das Ministerium zudem eine Weiterentwicklung der Wohnraumförderung angekündigt. Vor allem den steigenden Baukosten soll damit Rechnung getragen werden.
Dazu Alexander Rychter, Direktor des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen:
„Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie, der historisch hohen Baukosten und des Flutsommers 2021 war ein Einbruch in den Förderzahlen zu erwarten. Erfreulich ist, dass sich vor allem der Mietwohnungsneubau als der Stabilitätsanker der Wohnraumförderung des Landes erweist. Über die Hälfte der Fördermittel werden von den Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften des VdW abgerufen. Damit ist die sozial verantwortlich handelnde Wohnungswirtschaft auch in Krisenzeiten das Rückgrat für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen.
Die verlässlichen Rahmenbedingungen der NRW-Wohnraumförderung durch das mehrjährige Förderprogramm 2018-2022 müssen deshalb auch in der kommenden Legislaturperiode ab 2023 fortgeführt und im Dialog zwischen Landesregierung und Wohnungswirtschaft gemeinsam weiterentwickelt werden.“