Sperriger Name, große Wirkung
Die EU-Gebäuderichtlinie, auch bekannt unter der englischen Abkürzung „EPBD“ (Energy Performance Building Directive), ist Teil der Fit-for-55-Strategie und die rechtliche Vorgabe für den Gebäudesektor auf dem Weg zur Klimaneutralität in der Europäischen Union. Die EU hat sich hohe ökologische Ziele gesteckt und nach der letzten Debatte im Europäischen Parlament den Zeitraum nochmals angepasst. Wesentliche Bestandteile der Richtlinie sind bereits seit Längerem bekannt: Bis 2030 sollen alle Gebäude den Energieeffizienzstandard E haben, bis 2033 die Effizienzklasse D. In Deutschland sind 45 Prozent der Wohngebäude von den Anforderungen betroffen. Das Investitionsvolumen zur Erreichung der Sanierungsziele liegt laut dem Bundesverband GdW bei mindestens 125 Mrd. Euro pro Jahr. Ausnahmen gelten für öffentliche Sozialwohnungen, die nicht kostenneutral renoviert werden können. Konkret ist dies lediglich eine Erleichterung für geförderte Wohnungen öffentlicher Wohnungsunternehmen. Auch denkmalgeschützte Wohnungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Für den Neubau von Wohngebäuden gilt bereits ab 2028 die Verpflichtung zur Emissionsfreiheit. Gebäude, die von Behörden genutzt oder verwaltet werden, sind schon ab 2026 betroffen. Auch das auf Bundesebene diskutierte Heizungsverbot findet in der EU-Richtlinie seine Begründung. So sieht diese ein Verbot von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen in neuen Gebäuden vor sowie in Gebäuden, die einer größeren, tiefgreifenden Renovierung oder einer Erneuerung der Heizungsanlage unterzogen werden. Im nationalen Recht soll dies bereits mit Start der Umsetzung der Gebäuderichtlinie gelten. Für alle übrigen Gebäude besteht die Verpflichtung zur Abschaffung solcher Heizungsanlagen bis 2035. Eine mögliche Nichtumsetzbarkeit ermöglicht den Staaten lediglich eine Verlängerung um 5 Jahre.
Deutschlands Position
Bundesbauministerin Klara Geywitz äußerte sich medial kritisch zur Richtlinie. Sie plädierte für einen integrierten Quartiersansatz statt Einzelmaßnahmen an jedem Gebäude, welcher in einem neuen Entwurf auch aufgenommen wurde. So können Mitgliedstaaten regionale und lokale Behörden ermächtigen, Quartiere für integrierte Renovierungsprogramme (IRP) zu ermitteln. Die Kritik aus der Wohnungswirtschaft scheint Gehör zu finden, denn der GdW fordert auf europäischer Ebene schon lange eine viel stärkere Betrachtung von Quartiersansätzen. Als Grundlage für die energetische Bewertung von Immobilien soll bis 31. Dezember 2025 EU-weit ein neuer harmonisierter Energieeffizienzausweis (EPC) eingeführt werden. Ausgenommen sind lediglich Staaten, die seit 2019 einen neuen Ausweis eingeführt haben. Für Deutschland ist die Einführung bis Ende 2025 somit verpflichtend. Diese kurzfristige Umsetzung führt zu einem enormen Mehraufwand, denn nicht nur die Ausweise an sich, sondern auch die deutsche Fördersystematik und Gesetzgebung muss dazu angepasst werden.
Parlament, Kommission, Rat – wie geht es weiter?
Im März stimmte nach Diskussionen auch das EU-Parlament der überarbeiteten Fassung des Kommissionsvorschlags zu. Der EU-Rat hatte im Oktober 2023 noch für eine moderatere Variante plädiert. Mit der Abstimmung im EU-Parlament sind die Pläne jedoch noch nicht beschlossen. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen nun einen Kompromiss finden, bevor die Vorgaben in Kraft treten können. Dies könnte schwieriger werden als erhofft. Das Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und bezahlbarem Wohnen wird sich vermutlich weiter verschärfen. Vor allem das Gebäudeenergiegesetz (GEG), aber auch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) sind dabei relevante Gesetze. Ausnahmen bei der Umsetzung in nationales Recht sollen EU-Staaten abhängig von wirtschaftlicher und technischer Durchführbarkeit und Verfügbarkeit von Arbeitskräften erlauben dürfen.