Interessenvertretung

Die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflussen wohnungswirtschaftliche Entwicklungen grundlegend. Die interessenpolitische Arbeit des Verbandes zielt darauf ab, im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen im Sinne eines aufgeklärten Eigeninteresses Verbesserungen z. B. bei Gesetzesvorhaben zu erreichen. Gegenüber und mit der Politik ist der Verband Ansprech- und Diskussionspartner als Kompetenzzentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

 

Perspektivisch sind Zukunftsfragen des Wohnens wie Zukunftsmärkte frühzeitig zu identifizieren. Die Vertretung der Interessen der Wohnungswirtschaft findet dazu oftmals in einem Netzwerk von persönlichen Kontakten, aber auch durch sichtbare Aktivitäten statt.

 

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Aus-, Fort- und Weiterbildung

Vor allem auf Grund des demographischen Wandels, aber auch bedingt durch die sich immer rascher wandelnden Märkte steht die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vor großen Herausforderungen. Die erfolgreiche Bewältigung der neuen und schwierigen unternehmerischen Aufgaben erfordert gut geschultes Personal auf allen Ebenen. Nur Mitarbeiter, die bereit sind, ihren Kenntnisstand ständig den veränderten Anforderungen anzupassen, sind in der Lage, die neuen Herausforderungen nicht nur anzunehmen, sondern sie auch als Chance für eine innovative und nachhaltige Entwicklung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu nutzen. In diesem Sinne unterstützt der VdW Rheinland Westfalen seine Mitgliedsunternehmen u. a. durch die Organisation von Seminaren, Veranstaltungsreihen und Fachtagungen zu aktuellen Themen.

 

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Rechtsberatung

Die Beratungstätigkeit umfasst:

  • alle Aspekte des Mietrechts, insbesondere Mietvertrags- und Mietpreisrecht, Betriebskosten,
  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsverträge,
  • Wohnungseigentumsrecht,
  • Erbbaurecht,
  • privates Baurecht,
  • allgemeines Zivilrecht,
  • allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, z. B. Gemeindeordnung, Kommunalabgaben, BauGB und Bauordnung, Denkmalschutz,
  • Datenschutzrecht,
  • Wettbewerbsrecht, insbesondere Vergaberecht.

 

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Technische Beratung

Instandhaltung und Modernisierung beschäftigen Wohnungsunternehmen heute sehr viel stärker als Neubau-Maßnahmen. Dabei gilt es, nicht nur den Zustand der Gebäude zu erhalten. Vielmehr müssen insbesondere die Gebäude der 1950er bis 1970er Jahre durch Modernisierung für die Anforderungen der kommenden Generationen zukunftsfähig gemacht werden.

Die Mitgliedsunternehmen werden in allen Fragen des Planens und Bauens, der Modernisierung und der Instandhaltung, also über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden von der Projektentwicklung über Planungsleistungen, über Gebäude- und Haustechnik sowie über Instandhaltung und Modernisierung bis hin zum Abbruch von Gebäuden beraten.

 

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Steuerberatung

Der VdW Rheinland Westfalen bietet seinen Mitgliedsunternehmen fachlich hochwertige Steuerberatungsleistungen an. Die Besetzung der Steuerabteilung des Verbandes durch branchenerfahrene Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwälte gewährleistet eine umfassende und qualifizierte Beratung.

 

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Gutachten und Softwarelösungen

 

Die branchenbezogene Spezialisierung ermöglicht uns, ein auf die spezifischen Bedürfnisse der Mitgliedsunternehmen zugeschnittenes Beratungsprogramm anbieten zu können.

 

Beispiele hierfür sind:

 

  • Portfolioanalysen und -managementsysteme,
  • Aufbau einer mehrjährigen Wirtschafts- und Finanzplanung,
  • Aufbau operativer Planungs- und Investitionsrechnungen,
  • Grundlagenermittlung für ein effizientes internes Kontrollsystem einschließlich Unterstützung bei der Geschäftsprozessoptimierung,
  • Entwicklung betriebswirtschaftlicher Kennzahlensysteme sowie Analyse der Kosten-, Leistungs- und Ergebnissituation,
  • Unterstützung bei der Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems und eines grundlegenden Controllingkonzepts,
  • Erarbeitung und Wahrnehmung von Maßnahmen der internen Revision,
  • Immobilien- und Unternehmensbewertung.

 

Die Dienstleistungen werden überwiegend in Form von fachlichen Stellungnahmen und Gutachten erbracht, im Bedarfsfall ergänzt durch von uns entwickelte geeignete Softwarelösungen.

 

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Wirtschaftsprüfung

Für unsere Mitgliedsunternehmen führen wir gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen sowie nach dem Genossenschaftsgesetz vorgeschriebene Pflichtprüfungen durch.

 

Daneben umfasst unser Leistungsspektrum insbesondere:

 

  • Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG,
  • Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung,
  • Sonderprüfungen (Innenrevision, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Prüfungen im Auftrage von Aufsichtsratsorganen u. a.),
  • gutachtliche und beratende Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft für unsere Mitgliedsunternehmen, soweit diese den gesetzlichen Regelungen zur Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung entsprechen.

 

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