Gesetzliche Grundlagen

Bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 lag die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht beim Bund. Seitdem haben die Länder die Möglichkeit, eigene Landesgesetze zu erlassen, die das Bundes-Heimrecht ablösen. Solange kein Landesgesetz erlassen wird, gelten die Gesetze des Bundes weiterhin. Die vertragsrechtlichen Vorschriften des Bundes-Heimrechts wurden am 1. Oktober 2009 durch das Öffnet externen Link in neuem FensterWohn- und Betreuungsvertragsgesetz abgelöst.

 

Bisher haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg,

Öffnet internen Link im aktuellen FensterNordrhein-Westfalen und

Öffnet internen Link im aktuellen FensterRheinland-Pfalz ein eigenes Heimrecht geschaffen.

 

Im Öffnet externen Link in neuem FensterVerbandsMagazin erschienene Artikel:

Wohn- und Betreungsgesetz in Kraft getreten, Leitet Herunterladen der Datei einVM 11/2009

Neues Landesgesetz RLP soll Bundes-Heimrecht ablösen, Leitet Herunterladen der Datei einVM 07/2009

Debatten um ein neues Heimgesetz im Landtag RLP, Leitet Herunterladen der Datei einVM 03/2009

Neues Landesheimrecht NRW mit wichtigen Änderungen verabschiedet, Leitet Herunterladen der Datei einVM 12/2008

Veranstaltung Zukunft ALTERnativer Wohnformen: Steigender Bedarf an Alternativen zum Heim – Rahmenbedingungen optimieren, Leitet Herunterladen der Datei einVM 12/2008

 

Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.