
Verband der Wohnungs- und Immobilien-
wirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
Gesetzliche Grundlagen
Bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 lag die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht beim Bund. Seitdem haben die Länder die Möglichkeit, eigene Landesgesetze zu erlassen, die das Bundes-Heimrecht ablösen. Solange kein Landesgesetz erlassen wird, gelten die Gesetze des Bundes weiterhin. Die vertragsrechtlichen Vorschriften des Bundes-Heimrechts wurden am 1. Oktober 2009 durch das
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz abgelöst.
Bisher haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg,
Rheinland-Pfalz ein eigenes Heimrecht geschaffen.
Im
VerbandsMagazin erschienene Artikel:
Wohn- und Betreungsgesetz in Kraft getreten,
VM 11/2009
Neues Landesgesetz RLP soll Bundes-Heimrecht ablösen,
VM 07/2009
Debatten um ein neues Heimgesetz im Landtag RLP,
VM 03/2009
Neues Landesheimrecht NRW mit wichtigen Änderungen verabschiedet,
VM 12/2008
Veranstaltung Zukunft ALTERnativer Wohnformen: Steigender Bedarf an Alternativen zum Heim – Rahmenbedingungen optimieren,
VM 12/2008
Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie
hier.
